Weitere Angeklagte im Fall Niels Högel – 1. Strafsenat widerspricht Schwurgericht

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Im Fall des angeklagten Pflegers Niels Högel hat der 1. Strafsenat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Oldenburg recht gegeben und den Tatverdacht gegenüber einer stellvertretenden Stationsleiterin bejaht.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg war mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes nicht einverstanden, nachdem das Schwurgericht „nur“ gegen zwei Ärzte und den Leiter der Intensivstation Hauptverfahren und nicht noch gegen zwei Stellvertreterinnen sowie einen Pfleger eröffnet hat. Die Staatsanwaltschaft wirft den teilweise ehemaligen Mitarbeitern vor 2005 durch Unterlassen den Tod einer unterschiedlichen Anzahl von Patienten verursacht zu haben. Der Strafsenat ging der Beschwerde nach und stimmte der Staatsanwaltschaft in einem Fall zu.

Führungsebenen nicht ausreichend informiert

Eine stellvertretende Stationsleiterin des Josef-Hospital Delmenhorst soll im Anschluss an den Tod von Patienten Bedenken gegenüber Niels Högel gehabt haben, jedoch nicht konsequent genug eingeschritten sein. Sie habe zwar ihren vorgesetzten Stationsleiter über die Verdachtsmomente informiert, nachdem dieser eine Untersuchung der Umstände ablehnte ging sie der Sache nicht mehr nach. Die Angeschuldigte hätte aus Sicht des Strafsenats an die nächste Führungsebene herantreten müssen, was sie aber nicht tat.
Durch ihren Job als Pflegerin ist es ihre Pflicht die Patienten ausreichend zu betreuen und vor Gefahren auf der Intensivstation zu bewahren. Dieser Aufgabe sei sie durch ihre Unterlassung nicht ausreichend nachgekommen, was in weiteren Toden von Patienten resultierte. In den Fällen einer weiteren stellvertretende Stationsleiterin und eines Pfleger wurde der Staatsanwaltschaft widersprochen. Die Entscheidung des 1. Strafsenats ist sofort rechtskräftig.
Update vom 9.3., 15 Uhr:
Marbach äußert sich
Zu dem Thema meldet sich auch Christian Marbach, Sprecher der IG Klinikmorde Delmenhorst/Oldenburg in einer Stellungnahme zu Wort: „Erschrocken und verärgert stellen wir fest, dass die Interimsgeschäftsführung des JHD Klinikum Delmenhorst entgegen früheren Zusicherungen erneut Ärzte, gegen die offiziell Anklage wegen Todschlags durch Unterlassen erhoben wird, wieder patientennah eingesetzt hat. Sie sollen laut Justiz ihren Ex-Kollegen und Massenmörder Niels Högel trotz umfassender Kenntnis nicht bei seinen Morden gestoppt haben und damit den Tod weiterer Patienten mit verantworten“, schreibt Christian Marbach.
„Wir hatten im November 2016 gefordert, dass die Beschuldigten, gegen die Anklage erhoben wird, bis zur gerichtlichen Klärung der Vorwürfe Freigestellt werden. Zum Schutz der angeklagten Mitarbeiter, zur Rücksichtnahme auf Mordopfer und Angehörige, aber auch zum konkreten Schutz der aktuellen Patienten! Erst auf unseren öffentlichen Druck hin hat die damalige Klinikleitung unter Thomas Breidenbach entschieden, die Angeklagten nicht mehr direkt am Patienten einzusetzen. Diese Maßnahme empfinden wir als angemessen“, so Marbach
 „Es ist ein Skandal“
„Wenn nun der letzte Geschäftsführer Ralf Delker die des Todschlags angeklagten Mitarbeiter heimlich und entgegen der Zusagen wieder patientennah eingesetzt hat, so ist das ein Skandal, zeigt aber auch, wie das Klinikum mit den Morden umgeht.“
Hintergrund: In einem heute online erschienenen Zeitungsbericht hatte gestanden, dass der – nicht mehr im Amt befindliche – JHD-Interimsgeschäftsführer Ralf Delker entschieden hatte, dass ein Oberarzt, gegen den in dem Fall Klage erhoben wurde und der laut Klinikgeschäftsführung nur noch patientenfern eingesetzt werden sollte, doch wieder patientennah zum Einsatz kam. Laut dem betreffendem Artikel hat der amtierende Geschäftsführer Florian Friedel Delkers Entscheidung wieder rückgäng gemacht.
Marbach sieht Oberbürgermeister am Zug
„Der Oberbürgermeister Axel Jahnz und die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Delmenhorst sind aufgefordert zu erklären, wie dieser Skandal bei der engen Kommunikation zwischen Klinikgeschäftsführung und Verwaltungsspitze möglich ist!“

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