Wasser Am Wollepark 11 und 12 darf abgestellt werden – Stadt will nicht einspringen

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Die Stadtwerke Delmenhorst dürfen das Wasser in den Wohnhäusern Am Wollepark 11 und 12 abstellen. Dies hat das Landgericht Oldenburg heute entschieden. Damit droht den Bewohnern eine neue Wassersperre.
 
Eine Frist für die Wassersperre verhängte das Gericht nicht, sodass die Bewohner bald mit einem Ende der Wasserzufuhr rechnen müssen. Einen genauen Termin haben die Stadtwerke laut Pressesprecherin Britta Fengler noch nicht. Die notwendigen Fristen hätten die Stadtwerke inzwischen erreicht, urteilte eine Richterin. Zwar kann die Wohneigentümergemeinschaft gegen das Urteil Berufung einlegen. Dies hätte aber keine aufschiebende Wirkung für eine neue Wassersperre.
 
Laut der Wohneigentümergemeinschaft soll inzwischen ein Teil des Geldes überwiesen worden sein. „Also bei uns ist bisher kein Geld eingegangen“, erklärte dagegen Fengler.
 

Stadt will nicht für Rechnung aufkommen

Seit Jahren haben die Vermieter der Wohnungen die Abgaben für Wasser und Gas nicht an die Stadtwerke Delmenhorst weitergeleitet. Schon 2015 drohte daher eine Wassersperre. Damals übernahm die Stadt die ausstehenden Rechnungen in Höhe von etwa 100.000 Euro, in der Hoffnung, dass die Vermieter künftig die Abgaben zahlen würden. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht.
 
„Die Stadt wird den Beschluss von 2015 zur Kostenübernahme nicht wiederholen“, erklärte Stadtsprecherin Maike Stürmer-Raudszus. „Der nächste Schritt wird sein, dass sich die Stadt mit den Stadtwerken bespricht.“ So sollen die weiteren Schritte abgestimmt werden. Bisher ist keine Notunterbringung der Bewohner in anderen Unterkünften geplant. Zwischenzeitlich hatte ein Anwohner befürchtet, dass die ehemalige Fröbelschule für die Bewohner bereitgestellt werden könnte, ohne die Anwohner vorher zu informieren.
 

Erste Wassersperre nach einem Tag beendet

Insgesamt hatten sich Schulden von 265.000 Euro für Wasser und Gas Am Wollepark 11 und 12 angehäuft. Deshalb stellten die Stadtwerke bereits am 3. April die Wasserzufuhr ein. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Oldenburg mussten sie diese aber bereits einen Tag später wieder anstellen, da sie nicht die notwendigen Fristen eingehalten hatten. Am 27. April hatten sie die Gaszufuhr nach Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen beendet. Sie wollen die Sperre so lange aufrechterhalten, bis die ausstehenden Beträge bezahlt sind.
 
Archivfoto: Schon bei der ersten Wassersperre im April suchten die verunsicherten Bewohner von Am Wollepark 11 und 12 Rat bei der Diakonie.
 

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