Suhrkamp-Prozess: Berufungstermin am 3. August

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Ratsherr Henning Suhrkamp war, ebenfalls wie die Staatsanwaltschaft, gegen das gegen ihn im Februar vom Amtsgericht gesprochene Urteil wegen des vermeintlichen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder in Berufung gegangen. Da es bisher kein rechtskräftiges Urteil gegen Suhrkamp gibt, gilt er rechtlich weiterhin als unschuldig. Nun steht der Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg fest.
 
Bereits einige Monate liegt die Verhandlung vor dem Amtsgericht Delmenhorst zurück, nun steht der Termin für die Berufung fest. Am 3. August 2015 um 9 Uhr wird der Fall vor dem Landgericht Oldenburg erneut verhandelt. Das Amtsgericht Delmenhorst hatte Suhrkamp wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Bildmaterials für schuldig befunden und zu 120 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. Suhrkamp hatte jedoch stets seine Unschuld beteuert.
 
Auch die Staatsanwaltschaft war gegen das vom Amtsgericht gesprochene Urteil in Berufung gegangen. Nach Angabe eines Gerichtssprechers des Landgerichts Oldenburg sei für die Verhandlung bisher nur ein einziger Termin anberaumt (3. August). Dennoch könne es möglicherweise geschehen, dass noch zusätzliche Termine nötig werden.
 

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