Städticher Haushalt 2018: Positive Bewertung trotz „erheblichen Risikos“

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Positive Entwicklungen der Finanzen trotz der Übernahme des Krankenhauses habe das Niedersächsische Innenministerium der Stadt Delmenhorst bescheinigt. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Auf dieser Grundlage habe die Kommunalaufsicht den am 14. Dezember 2017 vom Rat verabschiedeten Haushaltsplan für das Jahr 2018 einschließlich der am 31. 1. beschlossenen ersten Nachtragshaushaltssatzung uneingeschränkt genehmigt. Nachdem mittlerweile auch die öffentliche Auslegung beendet ist, ist der Haushalt in der vom Stadtrat beschlossenen Fassung in Kraft und kann ausgeführt werden.
In seiner Stellungnahme stellte das Innenministerium insgesamt die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 fest, so die Stadtverwaltung. Die Übernahme des Krankenhauses schätzte die Behörde in Hannover demnach zwar als „erhebliches Risiko“ ein, erachtete das dazugehörige Finanzierungskonzept samt der beschlossenen Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts jedoch als positiv.

Mögliche Zusatzbelastungen seien „durch die Stadt aufzufangen“

Mögliche zusätzliche Belastungen, die in den nächsten Jahren aus der Übernahme resultieren könnten, seien durch die Stadt aufzufangen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, bewertete die Kommunalaufsicht positiv, dass es der Stadt Delmenhorst gelungen sei, die Liquiditätskredite zu reduzieren. Ebenfalls gute Noten habe es dafür gegeben, dass die Stadt per 31. 12. 2017 – vor den Belastungen durch die Insolvenz des Josef-Hospitals (JHD) im vergangenen Jahr sogar einen Überschuss erwirtschaftet hatte.

Nettoneuverschuldung von 17,9 Millionen Euro

Nach Angaben der Stadtverwaltung hat Hannover die Investitionskredite mit der daraus folgenden Nettoneuverschuldung von rund 17,9 Millionen Euro uneingeschränkt genehmigt. Diese Genehmigung sei mit der Maßgabe verbunden, Kreditermächtigungen aus den Jahren 2016/17 in Höhe von fünf Millionen Euro nicht zu übertragen. Nötige Investitionen in den Folgejahren seien zu priorisieren und nach dem „tatsächlich Machbaren“ zu veranschlagen.
 

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