Stadt sucht neue Schöffen fürs Gericht – Amtszeit beginnt 2019

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Schöffen spielen im Erwachsenenstrafrecht eine wichtige Rolle. Da die Amtszeit der amtierenden Schöffen am 31. Dezember endet, braucht die Stadt für ihr Amtsgericht Nachfolger. Auch das Landgericht Oldenburg hat Bedarf an neuen Kräften. Insgesamt 83 Schöffen sucht die Stadt.
 
Die Amtszeit der Neuzugänge beginnt am 1. Januar 2019 und dauert bis 2023. Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in Delmenhorst haben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März. Bewerbungen, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
 

Schöffen erfüllen wichtige Pflichten

Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie urteilen in Hauptverhandlungen zusammen und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld von Angeklagten. Aufgrund dieser Voraussetzungen sollen Schöffen Unparteilichkeit, soziales Verständnis, Verantwortungsbewusstsein, Dialogfähigkeit und (für zum Teil anstrengende Sitzungen) körperliche Fitness mitbringen.
 
Bewerbungen nimmt das Bürgerbüro in der Langen Straße 1a, 27749 Delmenhorst entgegen. Enthalten sein müssen Namen, Anschrift, Geburtstag und -ort und die Berufsbezeichnung eines Bewerbers. Bewerbungsformulare gibt es im Bürgerbüro und auf der Internetseite der Schöffenwahl.
 
Foto: Die Stadt sucht unter anderem für ihr Amtsgericht neue Schöffen.
 

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