Polizei „begleitet“ Radfahrer am Vatertag

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Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele Radler werden wieder auf den Fahrradwegen der Stadt unterwegs sein. Grund genug für die Polizei, einige Verhaltensregeln rund um das Thema Fahrrad in Erinnerung zu bringen.
 
Nicht nur in Delmenhorst, Bremen und Oldenburg wird die Polizei am Donnerstag besonders darauf achten, dass Radfahrer nicht übermäßig stark alkoholisiert unterwegs sind. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Sie müssen demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen sein sollte, mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen. Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab 0,3 Promille strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollte ein stark alkoholisierter Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen und – bei Feststellung der charakterlichen Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen – die Fahrerlaubnis entziehen. Weiter wird die Polizei am Vatertag darauf achten, dass die Fahrräder verkehrssicher sind, Verkehrs- und Rettungswege freigehalten werden und vermeidbare Ruhestörungen unterbleiben. Allen friedlich feiernden „Vätern“ wünscht die Polizei einen entspannten Tag, eine verletzungsfreie Heimkehr und empfiehlt natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser kann zwar keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere Verletzungen verhindern.
 

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