NPD wird nicht verboten – Zu unbedeutend

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Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wird nicht verboten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute, 17. Januar 2016, entscheiden. Damit ist auch der zweite Verbotsantrag gegen die Partei gescheitert.
 
Zwar erkannte das Gericht, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Allerdings sei die Partei zu bedeutungslos, um die demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik zu gefährden. Und eine mögliche Änderung dieser Lage sei nicht erkennbar, sagte Gerichtspräsident Andres Voßkuhle in der Urteilsbegründung. Die rassistische und menschenverachtende Gesinnung allein reiche für ein Verbot nicht aus.
 
Zudem habe die NPD es weder vermocht, dauerhaft in einem Landesparlament vertreten zu sein, noch in kommunalen Parlamenten einen bestimmenden Einfluss auf die politische Willensbildung auszuüben. Ihr gesellschaftlicher Einfluss sei gering.
 

Vorwürfe des Bundesrats nicht anerkannt

Damit scheiterte der Antrag des Bundesrats auf ein Verbot der Partei. Für die Vorwürfe, dass die NPD eine „Atmosphäre der Angst“ schaffe und ein „geistiger Brandstifter“ sei, sahen die Richter keine ausreichenden Beweise. Von einzelnen, straffälligen Mitgliedern könne nicht auf eine allgemeine Tendenz zur Gewalt in der Partei geschlossen werden. Die Zahl der Fälle, in denen einzelne Mitglieder Einschüchterungen und Bedrohungen einsetzen, reiche nicht für ein Parteiverbot. Diese Einzeltaten müssten mit dem Strafrecht verfolgt werden.
 
Voßkuhle nannte das Parteiverbot „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot“. Daher reiche eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung allein nicht für ein solches Verbot. Allerdings müsse der Gesetzgeber der NPD keine Geldzahlungen leisten, zum Beispiel zur Erstattung von Wahlkampfkosten. Das Grundgesetz könne geändert werden, um verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Finanzierung zu streichen, so die Richter weiter.
 
Symbolfoto: Auch der zweite Verbotsantrag gegen die NPD ist gescheitert.
 

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