Noch immer kein Urteil im Suhrkamp-Prozess

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Am heutigen 26. Oktober 2015 fand die Berufungsverhandlung im Fall Suhrkamp statt.Ratsherr Henning Suhrkamp war vom Amtsgericht Delmenhorst am 10. Februar 2015 wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Henning Suhrkamp beteuerte auch nach dem Urteil seine Unschuld und ging in Berufung. Auch die Staatstanwaltschaft ging in Berufung, da sie 120 belastende Internet-Cache-Dateien, die auf dem Laptop von Henning Suhrkamp gefunden worden waren, beim erstinstanzlichen Urteil als nicht ausreichend gewürdigt sah. Heute Vormittag wurde vor dem Landgericht Oldenburg darüber verhandelt. Nächster Verhandlungstermin ist der 12. November 2015, 9 Uhr.
 
Heute wurden, wie bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Delmenhorst, mehrere Zeugen gehört, unter anderem die beiden Damen, die auf belastendes Material in Suhrkamps ehemaliger Wohnung gestoßen waren.
 

Verdächtiger DIN-A-4-Hefter

Ein etwa daumendicker DIN A-4-Hefter in einem zurückgelassenen Karton zwischen einem Schrank und dem Fenster in einem Zimmer in Suhrkamps ehemaliger Wohnung kam der Zeugin merkwürdig vor. Beim Aufblättern des Hefters bemerkte sie mehrere Klarsichthüllen mit Blättern, deren weiße Seiten nach außen zeigten, die bedruckten Seiten somit gegeneinander stießen und beim bloßen Blättern nicht zu erkennen waren.
 
Diese DIN-A-4-großen Ausdrucke zeigten Kinder ohne Kleidung am Strand oder ohne Kleidung auf der Wiese, mehrere dieser Blätter habe die Zeugin gesehen, sie könne jedoch nicht sagen, dass es Pornografie war. Während die Zeugin es für unmöglich hielt, deswegen zur Polizei zu gehen, weil damit die Existenz des Ratsherrn Suhrkamp bedroht sei, wandte sich eine andere Zeugin mit dem Material an die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Jungen und Mädchen. Dort wurde schnell gehandelt und die Polizei eingeschaltet. Da zwischenzeitlich verschiedene Leute Zugang zur besagten Wohnung hatten, ließ sich auch heute nicht eindeutig klären, ob das in der alten Wohnung zurückgelassene Material Henning Suhrkamp gehört.
 

Verfahren gegen Zeugin wegen Falschaussage

Henning Suhrkamps ehemalige Freundin sollte ebenfalls als Zeugin gehört werden. Sie hatte in erster Instanz angegeben, dass sie in einem der Tatzeiträume zwischen Weihnachten und Neujahr ununterborchen mit Suhrkamp zusammengewesen war und er nicht im Internet gewesen sei. Das Gericht hielt die Aussage der Zeugin für wenig glaubwürdig. delmenews.de hatte anschließend darüber berichtet, dass es Facebook-Postings von Suhrkamp aus der fraglichen Zeit gebe. Auch das wurde heute vor Gericht thematisiert. Suhrkamps Rechtsanwalt Bernd Idselis sagte heute, Suhrkamp sei in der besagten Zeit zwar im Internet gewesen, aber nicht mit seinem Laptop. Mit welchem Gerät Suhrkamp stattdessen im Netz war, konnte der Rechtsanwalt auf Nachfrage nicht beantworten. „Das wissen wir nicht mehr.“
 

Verteidigung stellt Aussetzungsantrag

Gegen die Zeugin läuft aufgrund ihrer vor dem Amtsgericht getätigten Äußerungen inzwischen ein Verfahren wegen Falschaussage, weswegen sie sich heute im Suhrkamp-Prozess auch nicht äußern wollte.Daraufhin stellte Rechtsanwalt Idselis einen sogenannten Aussetzungsantrag. Das Verfahren gegen Suhrkamp solle so lange ausgesetzt werden, bis das Verfahren gegen die Zeugin abgeschlossen sei.
 

„Unsere einzige Zeugin“

„Sie ist unsere einzige Zeugin“, sagte Idselis. Und die werde seinem Mandanten nun genommen. Doch die Richterin ließ sich nicht darauf ein, das Verfahren wird fortgeführt. Die Verteidigung hatte ursprünglich eine Untersuchung auf Fingerabdrücke aller belastenden Porno-Ausdrucke gefordert, sah aber davon ab, nachdem die Richterin zugestand, dass es auf den untersuchten Drucken keine verwertbaren Abdrücke gegeben habe.
 

Sachverständiger soll erklären

Da sich die Staatsanwaltschaft auch auf belastendes Material im Cache des Browsers von Suhrkamps Laptop konzentriert hatte, soll ein Sachverständiger hinzugezogen werden, die genauen technischen Abläufe zu erklären. Zudem soll durch einen Experten noch erklärt werden, dass Uhrzeiten von Bildern sowie auch die Systemzeit eines Computers beeinflussbar seien und nicht zwingend die echte Zeit darstellen.
 
Die Staatsanwältin ließ heute keinen Zweifel daran, dass in ihren Augen auch eine höhere Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe in diesem Verfahren im Bereich des Möglichen sei. Henning Suhrkamp selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, sein Anwalt Bernd Idselis riet ihm davon ab. Der ursprüngliche Verfahrenstermin für das Berufungsverfahren war auf den 5. August 2015 terminiert worden, doch aufgrund einer Erkrankung an der Bandscheibe des Verteidigers verschoben worden. Der Anwalt, der in der Zwischenzeit beim SV Atlas im heimischen Stadion tatkräftig mitgeholfen hatte, war heute optimistisch, dass der nächste Gerichtstermin (12. November 2015) von ihm wahrgenommen werden kann.
 
 
Archivbild: Henning Suhrkamp mit seinen beiden Rechtsanwälten Bernd Idselis und Benny-Kim Wendler im Amtsgericht Delmenhorst
 

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