LKW muss für Durchfahrt in Wildeshausen Strafe zahlen
Weil er eine Wildeshauser Straße befuhr, muss ein LKW-Fahrer Strafe zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg heute, 11. September, bestätigt. Der Grund: Er fuhr eine für LKW gesperrte Straße entlang. Dabei hatte er eine wohlüberlegte Ausrede parat.
Die Kaiserstraße in Wildeshausen ist für LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt. Lastwagenfahrer, die trotzdem dort langfahren, zahlen eine Strafe von 75 Euro. Gleichzeitig dürfen Anwohner wegen eines „Anlieger frei“ Schilds diese Regel umgehen. Dies versuchte auch der Lastwagenfahrer. Er habe bei einem Anlieger Baustoffe ausliefern müssen, gab er an. Welcher dies sein sollte, wollte er mit Rücksicht auf seine eigene und die Privatsphäre des Kunden nicht preisgeben.
Gericht folgt Argument nicht
Dem Argument des Fahrers folgte das Gericht nicht. Ohne eine Überprüfbarkeit der Behauptungen ging es davon aus, dass er unberechtigt die Straße befahren hatte. Auf Privatsphäre könne sich der Mann in diesem Fall nicht berufen. Diese werde durch nähere Angaben zum Kunden nicht verletzt. er hätte somit entsprechende Belege für seine Behauptung vorlegen müssen. Damit ist die Geldbuße rechtskräftig.
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