Kein Disziplinarverfahren gegen de La Lanne

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Es scheint, als habe Oberbürgermeister Patrick de La Lanne zurzeit eine Glückssträhne: Erst stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn wegen der Beamtenprämien ein, nun ist auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn abgelehnt worden.
 
Die Fraktion der Piratenpartei hatten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Delmenhorsts Oberbürgermeister Patrick de La Lanne eingelegt, da die Politiker der Meinung waren, er habe sensible Daten unzulässig weitergegeben.
Um sich vor den Vorwürfen zu schützen, hatte de La Lanne beim Innenministerium beantragt, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst einleiten zu lassen, um sich so vom Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten.
Nun teilte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport jedoch mit, dass de La Lannes Antrag abgelehnt worden sei, „da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“, informierte die Stadt Delmenhorst.

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