Hunde müssen wieder an die Leine

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Mit Beginn der Brut- und Setzzeit, die vom 1. April bis zum 15. Juli andauert, sind die Hundehalter wieder dazu verpflichtet, ihre Vierbeiner an der Leine zu führen.
 

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Viele haben bereits Nachwuchs, bei anderen dauert es auch nicht mehr lang: Der Frühling ist da und mit ihm beginnt auch die Brut- und Setzzeit der wildlebenden Tiere. Dazu gehören auch am Boden brütende Vogelarten wie zum Beispiel Enten, Gänse oder Fasane. Um sie nicht zu stören, sollen Hunde in freien Landschaften wieder an der Leine geführt werden.
 
Wie die Stadt Delmenhorst mitteilt, gehören zu diesen nach §2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) „neben Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.“ Darüber hinaus werden die Hundehalter gebeten, auch in Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, ihre Tiere nicht frei laufen zu lassen.
 

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