Fahrlässige Inbrandsetzung – Brand im Wollepark

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Nachdem gestern Abend, 19. Februar, eine Wohnung im Wollepark lichterloh brannte nahmen Experten die Ermittlungen auf. Nach ersten Erkenntnissen zu Folge soll es sich um eine fahrlässige Inbrandsetzung gehalten haben.
 
Experten der Polizei betraten heute nochmals die betroffene Wohnung, um weitere Hintergründe des Brandes zu sichern. Dabei kamen die Beamten zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen technischen Defekt innerhalb der Wohnung gehandelt hat, sondern vielmehr eine offene Feuerstelle Grund für den Brand Wollepark war. Es wird vermutet, dass sich Unberechtigte Zutritt in das Gebäude verschafft und eine provisorische Feuerstelle entzündet haben um sich zu wärmen.
 

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