Enteignung im Wollepark nicht möglich – Neues Gesetz vom Land gefordert

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Auf die Frage, warum die Stadt Delmenhorst die Eigentümer der maroden Wohnungen Am Wollepark 11 und 12 nicht enteignet, hat sie eine einfache Antwort: Ihr fehle die rechtliche Grundlage vom Land Niedersachsen, um solche Enteignungen durchzuführen.
 
Während Nordrhein-Westfalen schon im Frühjahr 2014 mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz seinen Kommunen die Möglichkeit gab, gegen Eigentümer sogenannter Problemhäuser vorzugehen, fehle eine solche Möglichkeit in Niedersachsen. „Wir können nicht an die Tür klopfen und Wohnungen beschlagnahmen“, erklärte Oberbürgermeister Axel Jahnz. „Ich habe mich an die Regeln des Rechts zu halten.“
 

Stadt will weiterkämpfen

Trotz der schwierigen rechtlichen Lage wolle die Stadt weiterkämpfen und dabei „so unangenehm wie möglich aufschlagen“, fügte Jahnz in Richtung der Wohnungseigentümer hinzu. Diese haben seit Jahren die Beträge für Wasser und Gas nicht an die Stadtwerkegruppe Delmenhorst gezahlt, diese Gelder aber von den Mietern kassiert. Daher wurde am Dienstag das Wasser vorübergehend abgestellt, soll jetzt nach einer einstweiligen Verfügung aber wieder angestellt werden.
 
Ziel der Stadt sei es laut Jahnz nach wie vor, die unhaltbaren Zustände zu beenden. Daher fordert die Stadt das Land Niedersachsen auf, ihre Möglichkeiten mit einem neuen Gesetz zu verbessern.
 
Archivfoto: Oberbürgermeister Axel Jahnz will weiter gegen die Zustände Am Wollepark 11 und 12 vorgehen. Dabei fordert er das Land auf, neue rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, die der Stadt dieses Vorhaben ermöglichen.
 

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