Döner-Skandal: Borgmeier Media erkämpft Auskunft vor Gericht

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In Niedersachsen gibt es etliche Strafverfahren, in denen Imbiss-Betriebe Fleisch beziehungsweise Käse falsch deklariert haben. Vier davon in Delmenhorst. Doch die Stadtverwaltung wollte weder die Namen der Betriebe noch die Art der Falschdeklarierung nennen. Erst als unsere Redaktion im Interesse der Verbraucher vor Gericht zog, gab die Stadt die Namen nun preis. Sie trägt auch die Verfahrenskosten.

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Vier Betriebe in Delmenhorst haben bei der Deklarierung von Produkten geschummelt und haben deshalb vom Amtsgericht Delmenhorst inzwischen rechtskräftige Strafbefehle erhalten. Doch die Stadt wollte uns nicht mitteilen, welche Produkte und Betriebe betroffen waren – ein Unding im Sinne des Verbraucherschutzes.
 

Eilantrag beim Gericht zeigt Wirkung

Doch die Lokalredaktion von Borgmeier Media (Delmenhorster Zeitung, Deldorado, DelmeNews.de) hat sich nicht abwimmeln lassen und einen Eilantrag auf Auskunft beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Und siehe da, inzwischen hat die Stadt nachgegeben. Da der Druck vor Gericht wohl zu groß wurde, hat sie uns die Namen der Betriebe nun genannt. Betroffen sind das Omonia am Brendelweg, Tinos Grill an der Oldenburger Straße und das Elif an der Seestraße. Das Elif hat, das hat die Stadt als Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Kontrolle im Dezember 2012 festgestellt, deutschen Kuhmilchkäse als Feta-Käse verkauft.

Als Feta darf allerdings nur weißer Käse aus Schafs- und/oder Ziegenmilch verkauft werden, der in Salzlake gereift und in bestimmten Regionen Griechenlands hergestellt worden ist. Bei Tinos Grill stellten die Kontrolleure ebenfalls fest, dass Kuhmilchkäse statt Feta verkauft wurde. Und beim Omonia haben die Kontrolleure dänischen Kuhmilchkäse statt Feta und Schafskäse gefunden. Zudem wurde dort anstelle des versprochenen Schinkens günstigerer Formfleischvorderschinken aus zusammengesetzten Schinkenteilen verkauft.
 

Reaktionen: Von Reue bis Abwehr

Mit den Fakten konfrontiert, zeigt sich Omonia-Inhaber Barsaum Celek reumütig: „Es ist mein Fehler, es tut mir Leid. Das wussten wir nicht, wir haben das jetzt kapiert.“ Inzwischen sei alles ordnungsgemäß, sagt er. So vorbildlich souverän äußern sich aber nicht alle erwischten Imbiss-Betreiber. Der Inhaber von Tinos Grill, der uns seinen Namen nicht nennen möchte, sagt, es sei ein „Missverständnis“ zwischen der Stadt und ihm. Er war der Ansicht, dass jeder weiße Käse, den er verkauft, Schafskäse sei. Ein Einsehen, dass er etwas falsch gemacht hat, hat er nicht. „Niemand hat sich beschwert.“ Für einen gerichtlichen Strafbefehl hat es dennoch gereicht.

Und eine Mitarbeiterin bei Elif in der Seestraße erklärt, dass eine Verwechslung bei den Schildern in der Auslage dafür gesorgt habe, dass fälschlicherweise gewöhnlicher Ziegenkäse statt griechischer Feta verkauft worden sei. Allerdings hat das Amt deutschen Kuhmilchkäse statt Feta festgestellt. Da erscheint die Aussage der Mitarbeiterin wenig glaubhaft, dass es bei Elif keinen deutschen Käse gibt.
 

Interessen der Verbraucher gestärkt

Der Fall eines vierten Betriebs ist juristisch noch nicht abgeschlossen Die drei genannten Fälle, das sei hier ausdrücklich gesagt, waren nicht gesundheitsgefährdend. Vielmehr geht es darum, dass Verbraucher getäuscht wurden. Sie haben für etwas bezahlt, was sie nicht bekommen haben. Und wenn bereits darüber in den Medien berichtet wird, dass Betriebe bei der Deklarierung von Lebensmitteln geschummelt haben, sollte der Verbraucher auch erfahren dürfen, welche es sind und worum es genau geht.

So sieht es auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Reichelt aus Hamburg, der die Redaktion vor Gericht vertreten hat: „Die Presse hat einen Anspruch auf Auskunft bei lebensmittelrechtlichen Verletzungen, wenn das Verfahren gerichtlich zum Abschluss geführt worden ist – eben auch dann, wenn keine Gesundheitsgefahr besteht.“ Dies muss nun auch die Stadt einsehen. Für die Kosten des Verfahrens kommt sie auf.
 

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