Die Warnweste wird zur Pflicht

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Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Bei Pannen oder Unfällen kann eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) die eigene Sicherheit erhöhen. Wer ohne Warnweste erwischt wird, muss künftig mit einer Geldstrafe rechnen.

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Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse, nur Motorräder sind ausgenommen. Durch das Tragen einer Weste bei Dämmerlicht steige laut Verkehrssicherheitsxperten die Sichtbarkeit auf 150 Meter. Stets griffbereit soll die Weste am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes deponiert werden. Wer bei einer Kontrolle keine Weste vorzeigen kann, dem drohen laut ADAC 15 Euro Bußgeld.
 
Der TÜV Nord rät: Auch wenn nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, wird empfohlen, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste im Innenraum mitzuführen.
 

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