Brut- und Setzzeit: Hunde müssen wieder an die Leine

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Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie frei zugänglichen Grünanlagen anzuleinen. Ausgenommen ist die ganzjährige Hundefreilauffläche „Im Delmegrund“.

 
Der Fachdienst bittet auch die Katzenbesitzer um Rücksicht. Insbesondere Jungvögel, die als Nestflüchter am Boden hocken, fliegen nicht sofort und werden von ihren Elternvögeln beobachtet. Daher wird darum gebeten, Katzen – wenn möglich – zurückzuhalten, um Schlimmeres zu verhindern. In direkter Nähe von Nestflüchtern würden die Samtpfoten nur in Versuchung geführt, heiß es seitens der Stadtverwaltung.
 

Lebensräume der Vögel achten

Zudem macht die Stadt in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes noch bis 30. September Hecken, „lebende Zäune“, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen, da diese Orte in dieser Zeit die Lebensräume vieler Vogelarten beherbergen.
 

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