Briefwahl zur Bundestagswahl: so geht’s

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Wer am Wahltag verhindert ist und daher nicht in sein zuständiges Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Um per Briefwahl wählen zu können, muss man einen Wahlschein beantragen. Der Antrag dazu befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Antragstellung kann schriftlich und mündlich erfolgen, allerdings nicht telefonisch. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
 

Beauftragter darf Unterlagen abholen

Ein Beauftragter darf für bis zu vier wahlberechtigte Personen den Antrag stellen und die Unterlagen abholen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Das Wählerverzeichnis ist am 18. August 2013 aufgestellt worden. Seit Montag, 19. August, bis Freitag, 20. September, ist im 1. Obergeschoss des City-Centers, Zimmer 125, ein Briefwahlbüro eingerichtet, um die Stimmabgabe vor Ort zu ermöglichen. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Es ist zu beachten, dass der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines rechtzeitig vor dem Wahltag bei der Stadt Delmenhorst eingehen muss – grundsätzlich spätestens am Freitag, 20. September, bis 18 Uhr.

Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 22. September, um 18 Uhr bei der Wahlleitung der Stadt Delmenhorst vorliegen. Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.
 

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