Beamte kontrollieren Fahrradfahrer – Polizei bemängelt schlechte Beleuchtung

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Trotz der dunklen Jahreszeit sind viele Fahrradfahrer weiterhin mit schlechter oder gar keiner Beleuchtung an ihrem Zweirad unterwegs. Oftmals unterschätzen die Radfahrer wie schlecht sie in der Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Um Unfällen und Personenschäden vorzubeugen wird die Polizei auch zukünftig weitere Kontrollen durchführen.
 
Wer zukünftig in den frühen Morgenstunden oder gegen Abend mit einem verkehrsunzulässigen Rad unterwegs ist, muss damit rechnen, dass die Polizei eine Strafe verhängt. Auch in diesem Winter gibt es viele Radfahrer die nicht ausreichend beleuchtet am Verkehr in der Stadt teilnehmen, dadurch wird nicht nur ein schwerer Unfall in Kauf genommen, sondern auch ein Verwarngeld von 20 Euro. Kinder und Jugendliche die mit zu beanstandenden Rädern unterwegs sind, sind aufgefordert die Zweiräder nach der Reparatur bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzuführen.
 

Taschenlampen am Lenker nicht ausreichend

Die Polizei weist hierbei auf die Nutzung von sogenannten Stecklichtern hin. Bei dieser Beleuchtungsart gibt es noch keine ausreichende Rechtslage, daher liegt die Beurteilung im Ermessensspielraum der Beamten. Einfache Taschenlampen oder ähnliche Lichtquellen sind jedoch nicht gestattet. Um besser gesehen zu werden empfiehlt die Polizei zusätzlich das Tragen von reflektierenden Arm- und Fußbändern.
 
Zusätzlich kontrolliert die Polizei die ordnungsgemäße Nutzung der Radwege. In letzter Zeit mussten Beamten feststellen, dass es im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen vermehrt zu Unfälle zwischen Radfahrern und Autofahrern kommt. Oftmals rechnen Autofahrer nicht mit der linksseitigen und damit falschen Radwegnutzung anderer Verkehrsteilnehmer, in solchen Fällen wird den Falschfahrern eine Teilschuld angelastet.
 
Fotoquelle: Polizeipressestelle Delmenhorst

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