Anklage wegen mehrfachen Mordes gegen ehemaligen Krankenpfleger des Klinikums erhoben

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Wegen Mordes in fünf Fällen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen ehenaligen, 37-jährigen Pfleger des Klinikums Delmenhorst Anklage zum Landgericht Oldenburg erhoben.
 

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Der Fall liegt schon länger zurück: In der Zeit von März 2003 bis Juni 2005 war der Angeschuldigte auf der Intensivstation im Klinikum Delmenhorst als Krankenpfleger beschäftigt. In dieser Zeit soll er nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in fünf Fällen ohne entsprechende medizinische Indikation Patienten ein Medikament mit dem Wirkstoff Ajmalin injiziert haben, um so Herzrhythmusstörungen bis hin zum Kammerflimmern und Blutdruckabfall auszulösen.
 

Durch Notsituationen Langeweile bekämpft

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, soll das Tatmotiv des Angeschuldigten der Wunsch gewesen sein, seine Fähigkeiten im Bereich der Reanimation präsentieren zu können. Außerdem habe er durch die Herbeiführung von Notsituationen von ihm empfundene Langeweile bekämpfen wollen. Dabei soll er das Misslingen der Reanimationen und den Tod der Patienten billigend in Kauf genommen haben. In drei der fünf zur Anklage gebrachten Fälle soll sein Handeln zum Tod der Patienten geführt haben. In den zwei weiteren Fällen wird ihm ein entsprechender Versuch zur Last gelegt.
 

Bereits 2008 verurteilt

Der Angeschuldigte ist bereits am 23.06.2008 aufgrund eines vergleichbaren Tatvorwurfs durch das Landgericht Oldenburg wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, die er gegenwärtig verbüßt. Aufgrund der Berichterstattung über das damalige Verfahren ergaben sich Hinweise auf mögliche weitere Taten des Angeschuldigten, woraufhin das nun zur Anklage gebrachte Verfahren eingeleitet wurde.
 

Taten gegenüber Mitgefangenen eingeräumt

Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft schlossen sich umfangreiche Untersuchungen an, insbesondere die Exhumierung und anschließende Obduktion von acht während der Dienstzeit des Angeschuldigten verstorbenen Patienten. Bei fünf Verstorbenen wurde ebenfalls der Wirkstoff Ajmalin nachgewiesen, obwohl sie nicht mit einem entsprechenden Medikament behandelt wurden. Der Angeschuldigte soll seine Verantwortlichkeit für diese Taten in Gesprächen mit Mitgefangenen eingeräumt haben. Gegenüber den Ermittlungsbehörden allerdings hat er die Vorwürfe bestritten. Das Landgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht dem Angeschuldigten neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung.
 

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