Alkohol- und Tabak-Testkäufe im Stadtgebiet

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Um einen effektiven Jugendschutz zu erreichen und alkoholbedingte Gefahrensituationen zu minimieren, haben Vertreter des gesetzlichen Jugendschutzes der Stadt Delmenhorst und des Präventionsteams der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch am Dienstag erneut diverse Testkäufe durchgeführt.
 

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Auch im Hinblick auf die Schulabschlussfeierlichkeiten in den Graftanlagen wurden im Vorfeld zu Sensibilisierungszwecken sechs Verkaufsstellen aufgesucht. Eine minderjährige Fachoberschülerin der Polizei versuchte in den Geschäften, branntweinhaltige Getränke und auch Tabakwaren einzukaufen, die an sie nach dem Jugendschutzgesetz nicht abgegeben werden dürfen. Von den sechs Verkäufern haben sich nur zwei vorbildlich verhalten. Diese fragten nach dem Alter der Testperson, ließen sich zusätzlich den Ausweis zeigen und lehnten dann den Verkauf mit dem Hinweis auf das Jugendschutzgesetz ab.
 

Älter eingeschätzt

An den übrigen Stätten wurden der 17-jährigen Testperson leider unreflektiert Tabakwaren und branntweinhaltige Getränke verkauft. Die Verkäufer gaben an, die Testperson älter eingeschätzt und deshalb auch gar nicht erst nach dem Alter oder dem Ausweis gefragt zu haben, obwohl es ihnen per Gesetz auch in solchen Grenzfällen vorgeschrieben ist. Das Jugendschutzgesetz appelliert hier ganz deutlich an die Vorbildfunktion der Erwachsenen, die es nicht ermöglichen dürfen, Minderjährigen Tabakwaren oder branntweinhaltige Getränke zugänglich zu machen. Gegen die Verantwortlichen werden nun Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Trotz allem zeigten sich die getesteten Verkäufer in einem Abschlussgespräch hinsichtlich der durchgeführten Testkäufe einsichtig und hielten die Aktion im Sinne des Jugendschutzes auch für sinnvoll. Stadt und Polizei werden auch künftig wieder Testkäufe durchführen.
 

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